Einreise

Da Bulgarien Mitglied der EU ist, gestaltet sich die Einreise in das Balkanland einfach. Einige Dinge müssen jedoch beachtet werden. Alle wichtigen Informationen zu der Einreise nach Bulgarien haben wir deshalb für Sie zusammengestellt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Kinderausweis

Alle Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument

Die Einreise nach Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige mit dem Personalausweis möglich. Auch ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein vorläufiger Personalausweis sind für die Einreise gültige Ausweisdokumente.
Kinder benötigen einen Kinderreisepass oder einen noch gültigen Kinderausweis (der Kinderausweis wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt). Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument, Einträge im Reisepass der Eltern sind seit 2012 nicht mehr zulässig.
Es ist davon abzuraten, mit Ausweisdokumenten einzureisen, die als gestohlen bzw. vermisst gemeldet wurden, da es keine Garantie dafür gibt, dass den Grenzstationen die Information vorliegt, dass das entsprechende Dokument wieder aufgefunden wurde.
Ein Visum ist für deutsche Staatsbürger nicht erforderlich. Der Aufenthalt darf jedoch nicht länger als 3 Monate sein und die Ausweisdokumente müssen eine Gültigkeit für die gesamte Aufenthaltszeit besitzen.

Checkliste Ausweisdokumente

  • Personalausweis oder Reisepass (auch vorläufige Dokumente)
  • eigenes Ausweisdokument für jedes Kind

Aufenthalte von mehr als 90 Tagen

Wenn Sie mehr als 90 Tage in Bulgarien verbringen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden. Des Weiteren ist die Beantragung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ verpflichtend. Beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern können.

Zollvorschriften

Die Ein- oder Ausfuhr von mehr als 10.000 Euro muss bei den bulgarischen Zollbehörden schriftlich deklariert werden. Darunter fällt nicht nur Bargeld, auch Wertpapiere wie z.B. Reiseschecks müssen bei dieser Höchstgrenze mitberücksichtigt werden.
Auch bei der Ein- und Ausfuhr von Edelmetallen gibt es Höchstgrenzen. Ausländer dürfen bis zu 37 Gramm Gold oder Platin, 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck und 300 Gramm Silber über die Grenze bringen, ohne diese Edelmetalle zu deklarieren. Alles, was darüber liegt, ist auskunftspflichtig. Ebenso müssen hochkarätige Edelsteine, auch als Teil von Schmuckstücken, deklariert werden.
Für Gegenstände, die dem Denkmalsschutz unterliegen, sowie Münzen, die einen historischen, numismatischen oder archäologischen Wert haben, benötigen Sie eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums.
Seitdem Bulgarien in die EU eingetreten ist, dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Wenn Sie nicht direkt aus einem anderen EU-Staat einreisen, müssen sie eventuell Nachweise vorlegen, die belegen, dass die Waren in einem EU-Land erworben wurden. Bei großen Mengen Alkohol, Zigaretten oder ähnlich hoch besteuerten Waren kann es sein, dass Sie glaubhaft machen müssen, dass diese für den privaten und nicht für den kommerziellen Verbrauch bestimmt sind.

Gesundheit

Impfempfehlungen

SpritzeBei einer Reise nach Bulgarien empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie und Hepatitis A. Bei einem Aufenthalt, der länger als 4 Wochen dauert, sollten Sie auch eine Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut in Betracht ziehen. In einigen Teilen von Bulgarien kann die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse übertragen werden. Eine frühzeitige Information und Impfung bei einem Reise- oder Tropenmediziner ist empfehlenswert.

Medizinische Versorgung in Bulgarien

Die medizinische Versorgung in Bulgarien ist nicht schlecht, aber nicht mit der in Deutschland zu vergleichen. Die bulgarischen Ärzte sind üblicherweise gut ausgebildet, aber es fehlt in den Krankenhäusern an moderner medizinischer Ausstattung.
Viele der in Deutschland gängigen Medikamente erhalten Sie auch in den Apotheken in Bulgarien. Sind Sie allerdings auf die regelmäßige Einnahme eines Medikaments angewiesen, sollten Sie dieses aus Deutschland mitbringen, da Sie nicht sicher sein können, es in Bulgarien zu erhalten.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, werden von den deutschen Krankenkassen übernommen, Dafür benötigen Sie eine europäische Krankenversichertenkarte, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.
Ansonsten müssen Sie die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort in bar bezahlen. Dies kann ziemlich teuer sein und Sie sollten in jedem Fall auf einer Quittung bestehen. Zudem kann es von Vorteil sein, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Besonders in der Region rund um Warna gibt es nämlich kaum Ärzte, die einen Vertrag mit der Nationalen Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Checkliste Gesundheit

  • Impfungen gegen Tetanus, Diphterie und Hepatitis A
  • bei Aufenthalten über 4 Wochen Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut
  • bei Reisen in gefährdete Gebiete Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • europäische Krankenversichertenkarte
  • eventuell Auslandsreiseversicherung
  • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen

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Einreisebestimmungen für Haustiere

Wenn Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nach Bulgarien nehmen möchten, müssen Sie ein paar Vorschriften beachten. Seit Ende Dezember 2014 ist die neue EU-Verordnung Nr. 576/2013 samt Durchführungs-verordnung Nr. 577/2013, die den grenzüberschreitenden Transport von Haustieren zu anderen als Handelszwecken regelt, in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung soll ein besserer Schutz von Tieren und die Eindämmung von Krankheiten wie der Tollwut erreicht werden. Pro Person dürfen bis zu 5 Haustiere, zu denen Hunde, Katzen und Frettchen gehören, bei der Einreise in ein anderes Land mitgeführt werden. Diese Zahl darf in Ausnahmefällen überschritten werden, nämlich dann, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben oder Sportveranstaltungen mitgeführt werden. Ein schriftlicher Nachweis ist erforderlich.

EU-Heimtierausweis

Eintrag der Tollwut-Impfungen mit Gültigkeitsdatum im EU-Heimtierausweis

Mitführung eines Heimtierausweises ist Pflicht

Bei Grenzüberschreitungen innerhalb der EU ist die Mitführung eines Heimtierausweises nach einheitlichem Muster für jedes Tier vorgeschrieben. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, deshalb ist eine Kennzeichnung Pflicht. Ihr Haustier muss also mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein und diese Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 03.07.2011 gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Den EU-Heimtierausweis können Sie bei jedem niedergelassenen Tierarzt beantragen, der durch die Behörden des jeweiligen Landes dazu berechtigt ist. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Niedersachsen wurde eine pauschale Ermächtigung für alle niedergelassenen Tierärzte erteilt, in anderen müssen Tierärzte einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Fragen Sie bei Ihrem Tierarzt nach, wenn dieser selbst keine Heimtierausweise ausstellen kann, kann er Ihnen entsprechende Anlaufstellen in der Nähe nennen.

Impfschutz gegen Tollwut

Im Heimtierausweis werden auch alle Impfungen des Tieres vermerkt. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in den Urlaub fahren möchte, muss eine gültige Tollwut-Impfung nachweisen. Da es einige Zeit braucht, bis der Impfschutz wirksam wird, darf ein Grenzübertritt frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung erfolgen. Dies gilt auch im Falle einer Wiederholungsimpfung, wenn diese erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (im Pass vermerkt) der vorherigen Impfung stattfindet.

Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 Wochen

Da eine Impfung gegen Tollwut bei Welpen erst ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und mindestens 21 Tage bis zur Mitführung ein anderes Land vergehen müssen, um die Wirksamkeit zu gewährleisten, dürfen Welpen erst ab einem Alter von mindestens 15 Wochen in ein anderes EU-Land einreisen oder dieses durchreisen. Zudem dient diese Regelung der Eindämmung des illegalen Handels mit Welpen.

Haustiere im Flugzeug

Es besteht die Möglichkeit, Haustiere im Flugzeug mitzunehmen. Dazu müssen Sie vor der Reise eine Transportkiste besorgen. Das Behältnis muss groß genug sein, damit das Tier darin stehen und sich umdrehen kann. Außerdem müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit keine Flüssigkeit (Urin) auslaufen kann. Die Transportkiste muss also mit saugfähigem Material ausgelegt werden. Des Weiteren muss ein Wassernapf und, bei längeren Flügen, auch ausreichend Futter vorhanden sein. Stellen Sie im Vorfeld sicher, dass bei dem von Ihnen gewählten Flug ein Platz für Ihr Haustier vorhanden ist. Den Transportbehälter mit Ihrem Tier geben Sie beim Einchecken am Schalter ab. Die Transportgebühr ist von dem Gewicht des Tieres abhängig. Tiere befinden sich während des Fluges in einem klimatisierten Bereich zwischen Passagier- und Gepäckraum. In der Regel kümmert sich kein Mitglied der Besatzung um die Tiere, achten Sie also darauf, dass Ihr Haustier ausreichend Wasser für den ganzen Flug hat. Tipp: Füllen Sie vor Abflug Eiswürfel in das Wassergefäß, dann kann es bei Transport der Box nicht auslaufen, ihr Tier hat aber kurz darauf wieder etwas zu trinken. Es ist verboten, den Tieren vor dem Einchecken ein Beruhigungsmittel zu geben. Viele Fluggesellschaften schließen außerdem bestimmte Hunderassen, die zu den Kampfhunden gezählt werden, vom Transport aus.

Checkliste Haustiere

  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwut-Impfung
  • Welpen unter 15 Wochen dürfen nicht einreisen
  • gut ausgestattete Transportkiste bei Mitnahme im Flugzeug

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Wege zur Einreise

Verschiedene Wege sind möglich, um Bulgarien zu erreichen. Der Luftweg stellt eine komfortable Reisemöglichkeit dar. Internationale Flughäfen gibt es in Sofia, Plovdiv, Warna und Burgas. Auch auf dem Seeweg ist die Einreise möglich. Besonders die beiden Hafenstädte Warna und Burgas am Schwarzen Meer sind beliebte Ankunftsziele. Außerdem ist die Einreise auf dem Landweg möglich, mit Bus, Zug oder dem eigenen Auto. Beachten Sie dabei, dass die Grenzen von Bulgarien zu Serbien und zur Türkei EU-Außengrenzen sind. Beim Grenzübertritt ist deshalb mit Ausweis- und Zollkontrollen zu rechnen. Weitere Hinweise zum Urlaub mit dem Auto finden Sie in der Rubrik „Mit dem Auto unterwegs“.